Veröffentlichung von Informationen gemäß § 82 WpHG für das Jahr 2023
A Hintergrund der Veröffentlichung
Die FiNet Asset Management GmbH – nachstehend „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ genannt - muss gemäß § 82 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, und Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenfassen und nach den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 („DVO (EU) 2017/576“) zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 166), in der jeweils geltenden Fassung, veröffentlichen.
Da das Wertpapierdienstleistungsunternehmen andere Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, zur Abwicklung von Kundengeschäften auswählt, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Depotbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Abwicklungsbanken Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen.
Bei der Ermittlung der fünf wichtigsten Depotbanken bleiben Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen an offenen Investmentfonds unberücksichtigt, denn diese Aufträge werden vom Wertpapierdienstleistungsinstitut grundsätzlich nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs („KAGB“) ausgeführt.
Die veröffentlichten Informationen beziehen sich auf das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 des Wertpapierdienstleistungsinstituts.
B Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen
Den genannten Depotbanken wurden im Berichtszeitraum weder passive, noch aggressive oder gelenkte Aufträge im Sinne der DVO (EU) 2017/576 durch das Wertpapierdienstleistungsinstitut erteilt.
C Informationen zur erreichten Ausführungsqualität
1) Einhaltung der Ausführungsgrundsätze
Die durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausgewählten Depotbanken haben im Berichtsjahr ihre Ausführungsgrundsätze eingehalten, die im Übrigen gegenüber dem Vorjahr keine bedeutenden Änderungen aufweisen.
2) Feststellungen von Anpassungsbedarf bei den Auswahlkriterien
Es wurde kein Bedarf an einer Änderung der Auswahlkriterien festgestellt.
3) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze
Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend die durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausgewählten Depotbanken.
4) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen
Es liegen keine besonderen, vom Marktüblichen abweichenden Vereinbarungen mit den Depotbanken betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.
5) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen
Es gab es keine Änderungen bei den durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausgewählten Depotbanken.
6) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen macht keine Unterschiede bei den Ausführungen für Privatkunden und für Professionelle Kunden.
7) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden
Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.
8) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten
Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung überwacht das Wertpapierdienstleistungsunternehmen regelmäßig, ob die ausführenden Depotbanken die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Dies erfolgt anhand der Ausführungsbestätigungen bzw. Wertpapierabrechnungen, die das Wertpapierdienstleistungsunternehmen von den ausführenden Einrichtungen erhält.
9) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden
Ein konsolidierter Datenticker wird durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht genutzt.