Impressum
Name: | FiNet Asset Management AG |
Anschrift: | Neue Kasseler Strasse 62 C-E 35039 Marburg |
Telefon: | 06421 1683-500 |
Telefax: | 06421 1683-510 |
E-Mail: | |
Aufsichtsrat: | Marcus Columbu (Vorsitzender) |
Vorstand: | Markus Neudecker |
Handelsregister: | HRB 5359 |
Aufsichtsbehörde: | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
Geschäftszeichen der BaFin: | WA 31-K 5000 - 121097-2007/0001 |
Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO: | Die FiNet Asset Management AG ist als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO eingetragen. |
Registrierungsnummer: | D-WP4T-2HUFT-66, einsehbar unter www.vermittlerregister.info. Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat: Bundesrepublik Deutschland. Berufsrechtliche Regelungen, insbesondere § 34d GewO, §§ 59 - 68 VVG sowie VerVermV, sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de |
Aufsichtsbehörde und Kammer für die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO: | Industrie- und Handelskammer Kassel |
Umsatzsteuer Nr.: | DE203362453 |
Kundeninformation der | |
Nutzungsbedingungen/Disclaimer:
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Beschwerdemanagement: | |
Anwendbares Recht: |
Offenlegung der Vergütungsstruktur der FiNet Asset Management (kurz: FAM) gem. § 7 der InstitutsVergV
Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (vom 06.10.2010) schreibt vor, dass jedes Institut Informationen zu den Vergütungen seiner Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen veröffentlicht.
Da die Vergütungsverordnung im Kern auf systemrelevante, so genannte „bedeutende Institute“ abzielt, bestehen für kleine Institute entsprechende Erleichterungen, auch unter den Gesichtspunkten der Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Absatz 2 KWG (§ 7 InstitutsVergV sowie in der Begründung zur Verordnung zu diesem Punkt). FiNet Asset Management AG ist auf Grund seiner Größe und Bedeutung im Markt als „nicht bedeutend“ im Sinne der Vergütungsverordnung einzuordnen.
1. Das Vergütungssystem der FAM ist angemessen und transparent.
2. Bei FAM bestehen grundsätzlich vertragliche Ansprüche auf variable Bestandteile der Bezüge seitens der Geschäftsleitung und der leitenden Mitarbeiter; diese orientieren sich an Erfolgs-Parametern, die den Interessen der Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären nicht entgegenstehen.
3. Die Sicherung einer angemessenen Eigenmittelausstattung wird durch das Vergütungssystem nicht eingeschränkt.
4. Absolute Angaben sind nicht erforderlich, da diese nicht wesentlich sind; das Fehlen solcher Angaben hat keinen Einfluss auf die Beurteilung oder Entscheidung eines Kunden oder Geschäftspartners.